Rechtsprechung
BVerfG, 19.10.1984 - 2 BvR 97/80 |
Volltextveröffentlichung
- nrw.de
Indemnität und zivilrechtliche Ansprüche - Wegen fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses unzulässige Verfassungsbeschwerde
Sonstiges (3)
- Deutscher Bundestag (Verfahrensmitteilung)
- nrw.de (Schriftsatz aus dem Verfahren)
Verfassungsbeschwerdeschrift
- nrw.de (Schriftsatz aus dem Verfahren)
Verfahrensgang
- LG München I, 13.07.1977 - 9 O 6567/77
- OLG München, 18.09.1978 - 21 U 4119/77
- BGH, 18.12.1979 - VI ZR 240/78
- BVerfG, 19.10.1984 - 2 BvR 97/80
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 28.06.1972 - 1 BvR 105/63
Klagestop Kriegsfolgen
Auszug aus BVerfG, 19.10.1984 - 2 BvR 97/80
Dieses Rechtsschutzbedürfnis muß noch im zeitpunkt der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gegeben sein (vgl. BVerfGE 21, 139 ; 33, 247 ; 56, 99 ).Eine allein aus der Kostenentscheidung herrührende Beschwer reicht aber nicht aus, um ein Rechtsschutzbedürfnis für die verfassungsrechtliche Prüfung der gesamten Gerichtsentscheidung und deren Aufhebung zu begründen (vgl. BVerfGE 33, 247 )}),.
Weder unterbleibt durch die Nichtannahme die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage von grundsätzlicher Bedeutung, noch ist eine Wiederholung der angegriffenen Maßnahme zu besorgen, noch beeinträchtigt die aufgehobene oder gegenstandslos gewordene Maßnahme den Beschwerdeführer weiterhin (vgl. BVerfGE 33, 247 m.w.N.; vgl. auch die Darstellung bei Fröhlinger,.
- BVerfG, 23.10.1958 - 1 BvR 458/58
Rechtswegerschöpfung bei Verfassungsbeschwerden gegen gerichtliche Entscheidungen
Auszug aus BVerfG, 19.10.1984 - 2 BvR 97/80
Der Rechtsweg im Sinne des S$ 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG ist solange nicht erschöpft, als der Beschwerdeführer die Möglichkeit hat, im Verfahren vor den Gerichten des zuständigen Gerichtszweigs die Beseitigung des Hoheitsaktes zu erreichen, dessen Grundrechtswidrigkeit er geltend macht (vgl. BVerfGE 8, 222).Darüber hinaus begründen Rechtsausführungen in den Gründen einer Entscheidung allein keine Beschwer (vgl. BVerfGE 8, 222 ).
Ein schwerer und unabwendbarer Nachteil wäre dem Beschwerdeführer durch ein Unterlassen der Entscheidung nicht entstanden (vgl. BVerfGE 8, 222 ), was bereits der tatsächliche Ablauf der Dinge erweist.
- BGH, 18.12.1979 - VI ZR 240/78
Reichweite der Indemnität eines Landtagsabgeordneten vor der Veröffentlichung …
Auszug aus BVerfG, 19.10.1984 - 2 BvR 97/80
gegen das Urteil des Bundesgerichtshofs von 18. Dezember 1979 - VI ZR 240/78 -.Von der vom Beschwerdeführer angegriffenen Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 75, 384) gehen aber keine nachteiligen Folgen mehr für ihn aus, die ein Rechtsschutzinteresse an ihrer Aufhebung begründen könnten.
- BVerfG, 08.02.1967 - 2 BvR 235/64
Freiwillige Gerichtsbarkeit
- BVerfG, 20.01.1981 - 2 BvR 632/78
Verfassungskonforme Auslegung des kommunalen Vertretungsverbots in …
Auszug aus BVerfG, 19.10.1984 - 2 BvR 97/80
Dieses Rechtsschutzbedürfnis muß noch im zeitpunkt der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gegeben sein (vgl. BVerfGE 21, 139 ; 33, 247 ; 56, 99 ).